Strafanträge gegen Erstverbreiter von „HARRY POTTER UND DER ORDEN DES PHÖNIX“ in Tauschbörsen

Wenige Tage nach dem offiziellen Kinostart von HARRY POTTER UND DER ORDEN DES PHÖNIX hat die GVU, Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., mehrere Strafanträge gegen Erstverbreiter von Raubkopien des Films gestellt.

Damit geht die Organisation strafrechtlich gezielt gegen solche Personen vor, die am Beginn der Verbreitungskette stehen und eine millionenfache Verbreitung von Raubkopien in einschlägigen Filesharing-Netzen ermöglichen. Eine abgefilmte Version von HARRY POTTER UND DER ORDEN DES PHÖNIX in deutscher Sprache tauchte erstmalig in der Nacht von Freitag auf Samstag in sog. „Tauschbörsen“ auf – zwei Tage nach dem offiziellen Kinostart und etwa vier Tage nach den ersten öffentlichen Previews.

„Wir konzentrieren uns mit unserem Vorgehen gegen Ersteinsteller auf die Schnittstelle zum Massenmarkt“, begründet Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der GVU, die Strategie. Einhundert so genannte „First Seeder“ sind in den vergangenen Monaten ins Visier der GVU geraten. Gegen einen Großteil dieser Ersteinsteller stellte die Organisation bereits Strafanträge, die Strafverfolgungsbehörden führten mehrere Durchsuchungen durch.

Erfreut zeigte sich Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, über die intensivierte Zusammenarbeit mit Kinobetreibern wie auch mit den Strafverfolgungsbehörden. Durch die Mitgliedschaft von Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF KINO e.V.) seit Mai dieses Jahres sowie der „DRIVE-IN Autokino Deutschland“ seit 2006 seien die Kinobesitzer sensibilisierter und aufmerksamer geworden, so Sommer. Die GVU konnte durch enge Kontakte zu den Strafverfolgungsbehörden vergangenen Mittwoch schnell auf einen anonymen Hinweis reagieren, wonach in einem Kino eine illegale Aufnahme geplant sei. Innerhalb kürzester Zeit versetzte diese Information die örtliche Polizei in Alarmbereitschaft.

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