Fünf Prozent der Videospiele nicht jugendfrei

Vergabestelle USK legt Jahresbericht 2007 vor

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat nach Angaben von pressetext ihren Jahresbericht für 2007 vorgelegt. Darin zeigt sich, dass im vergangenen Jahr nur 5,3 Prozent der geprüften Videospiele keine Jugendfreigabe erhielten. 1,5 Prozent bekamen aufgrund besonders bedenklicher Inhalte überhaupt keine Kennzeichnung. Der mit rund 93 Prozent überwiegende Anteil von Spielen wurde aber für Jugendliche freigegeben. 60,1 Prozent wurden mit der Altersfreigabe ab zwölf Jahren auf den Markt geschickt. „Der USK-Jahresbericht bezieht sich auf die gesamten Prüfvorgänge, bevor die Titel in den Handel kommen, er ist keine Eins-zu-Eins-Abbildung des Marktes“, betont Christine Schulz, Leiterin der USK, im Gespräch mit pressetext.

Insgesamt langten bei der USK 2007 mit 2.807 Fällen um rund 200 Verfahren mehr ein als im Jahr davor. Dabei unterscheidet die Vergabestelle verschiedene Spiele-Genres. Am häufigsten geprüft wurden Titel aus der Kategorie Geschicklichkeit, so genannte Arcade-Games. Dahinter folgten die Genres Spielesammlungen und Simulationen. Shooter-Spiele kamen auf den vierten Platz, die umstrittenen Ego-Shooter machten dabei 3,7 Prozent der gesamten Prüfungen aus. „Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Spiele zur Kennzeichnung durch die obersten Landesjugendbehörden bei der USK einzureichen, wenn ihre Produkte im öffentlichen Raum zugänglich sein sollen“, erläutert Schulz. Produkte, die keine Kennzeichnung aufweisen, dürften nur an Erwachsene abgegeben werden und der Handel habe keine Rechtssicherheit, wie lange er diese Titel legal anbieten könne.

Auch die USK bestätigt den Trend zum Casual Gaming, also die Zunahme von familienfreundlichen Spielen. Diese haben es 2007 aus Sicht der Vergabestelle zum endgültigen Durchbruch geschafft. Erstmals seit 2002 konnten die Konsolen den PC wieder überholen. So machten Konsolenspiele 51,6 Prozent und PC-Spiele nur noch 46,5 Prozent der Prüfungen aus. Die Prüfanträge für die Next-Generation-Konsolen kommen inzwischen auf einen Anteil von über einem Viertel des gesamten Antragsvolumens.

Im Vergleich zu anderen Ländern habe Deutschland ein sehr strenges Jugendschutzsystem. „Auch was die Prüfungspraxis betrifft, wird sehr viel genauer vorgegangen als anderswo“, so Schulz gegenüber pressetext. Seit der Gründung der USK im Jahr 2003 wurde in 492 Verfahren die Freigabe für Minderjährige verweigert. 149 Mal gab es überhaupt keine Kennzeichnung. Solche Spiele werden nach Einschätzung der USK meist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert.

Weiterführende Links:

  • USK
    BPjM

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