Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Der Verband (eco) fordert den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene auf, jetzt entsprechende Gesetzgebungsverfahren zurückzustellen und zunächst gründlich über die Risiken und Probleme dieser Ermittlungsmethode nachzudenken.

Dazu Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco:

„Die Politik darf jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und gleich morgen nach Wegen suchen, das Verdikt aus Karlsruhe listenreich zu umschiffen. Das gebietet schon der Respekt vor dem höchsten Gericht, aber mehr noch ein Blick auf die Risiken dieser zu Recht höchst umstrittenen Ermittlungsmethode. Auf dem Spiel steht nicht zuletzt das Vertrauen der Internetnutzer in die Nutzung des Internets und der Neuen Medien, und damit auch die Akzeptanz von E-Business, E-Health und E-Government-Anwendungen.“

Technisch gesehen ist eine Online-Durchsuchung nichts anderes als erfolgreiches Hacking. Der Staat nutzt vorhandene Sicherheitslücken in Programmen der Verdächtigen, um die Überwachungssoftware („Bundestrojaner“) einzuschleusen. Damit setzt er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitslücken geheim halten und damit auch unbescholtene Internetnutzer zu gefährden. Auch sinkt das Vertrauen der Anwender in Online-Anwendungen von Behörden wie zum Beispiel die elektronische Steuererklärung ELSTER, wenn befürchtet werden kann, dass solche Anwendungen für die Online-Durchsuchung eingesetzt werden.

Auch die Internetwirtschaft ist betroffen, so Michael Rotert: „Wird der Provider eines Verdächtigen derart ‚durchsucht’, hat er einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten. Und das zu recht. Online-Dienstleistungen sind gewissermaßen die Nervenfasern der Informationsgesellschaft. Sicherheit und Vertrauen in die Nutzung dieser Dienste sind unverzichtbar, nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche, sondern auch für den unserer Kunden.

Es wäre leichtfertig und verantwortungslos, dies für die angeblich nur zehn geplanten Online-Durchsuchungen im Jahr aufs Spiel zu setzen. Deshalb appelliere ich an die Innenminister von Bund und Ländern, ihre Pläne in Sachen Online-Durchsuchung zunächst auf Eis zu legen.“

Insbesondere dürfen die „Spähangriffe“ des „Bundestrojaners“ nicht gegen Provider gerichtet werden. Als Anbieter wichtiger Infrastrukturen müssen sie die Integrität ihrer Systeme jederzeit sicherstellen. Provider zu „hacken“ ist weder notwendig noch vertretbar, denn der wirtschaftliche Schaden einer durch eine Online-Durchsuchung ausgelösten Vertrauenskrise wäre sowohl für die Provider als auch für ihre Kunden enorm.

Weiterführende Links:

  • eco

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.