Öffentlich-Rechtliche: Kein gemeinsames Handy-TV

ZDF und ARD verzichten auf gemeinsamen Kanal für Handy-TV, wie ihn die Bundesländer vorgeschlagen hatten

ZDF-Intendant Markus Schächter und der Vorsitzende der ARD, Fritz Raff, haben die Länder gebeten, von der geplanten Beauftragung mit einem gemeinsam veranstalteten Programm für den mobilen Empfang abzusehen.

In einem Schreiben an den Chef der Rundfunkkommission der Länder und Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmeier, nannten sie als Grund, dass der erforderliche finanzielle und administrative Aufwand für ein solches Projekt unangemessen hoch wäre.

Die Hauptprogramme von ZDF und ARD werden unbeschadet davon wie bisher auch weiter über Mobile 3.0 verbreitet. Dies sei auch als klares Signal an die Länder zu verstehen, dass ARD und ZDF nicht auf Gedeih und Verderb ständig neue Programme veranstalten wollten. Vielmehr käme es ihnen darauf an, Programme zu machen, die dem Gebührenzahler einen publizistischen Mehrwert bringen, sind sich ARD-Vorsitzender Fritz Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter einig.

ZDF und ARD hatten ursprünglich vorgeschlagen, zusätzlich zu den Hauptprogrammen jeweils einen weiteren Kanal anzubieten, der aus bereits vorhandenem Sendematerial speziell für die Bedürfnisse des mobilen Empfangs über Handys zusammengestellt werden sollte. Auf diese Weise hätten in einem überschaubaren finanziellen Rahmen zum einen wichtige Erfahrungen im Umgang mit mobilem Fernsehen gesammelt und zum anderen die Attraktivität der Plattform Mobile 3.0 gesteigert werden können.

Die jetzt im Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehene Beauftragung von ZDF und ARD mit einem „gemeinsam veranstalteten Fernsehprogramm für den mobilen Empfang auf kleinen Bildschirmen (Handy-TV) einschließlich regionaler Elemente“ führt zu einem deutlich höheren bürokratischen, planerischen und sendetechnischen Aufwand mit erheblichen finanziellen Folgen für Herstellung, Rechteerwerb und Verbreitung.

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