Zahlreiche Vorschriften und Gremien sollen jugendliche Spieler schützen. Das deutsche Jugendschutzrecht gilt als das strengste der Welt: speziell für den hiesigen Markt werden manche Spiele geändert. Bei ‚GAMEplaces Business & legal‘ am 19. November erläutert Dr. Andreas Lober, warum in manchen Spielen Blut grün ist, welche Regelungen gelten und wohin die Entwicklung geht.
„Vielen Politikern sind die deutschen Gesetze immer noch zu lasch, sie wollen die Produktion von „Killerspielen“ am liebsten ganz verbieten“, beschreibt Dr. Andreas Lober, der über Jungendschutz bei Computerspielen promoviert hat. Die Spielepublisher hingegen strebten eine Vereinheitlichung auf internationaler Ebene an, so Lober weiter: „Dass das Schutzniveau bei Online-Spielen anders sein soll als bei Offline-Spielen, ist heute kaum mehr zu vermitteln.“
In seinem Vortrag behandelt er deshalb die Rechtsgrundlagen in Deutschland und vergleicht das europäische mit dem amerikanischen und japanischen System. Auch Sonderfragestellungen wie die nach Jugendschutz bei nutzergenerierten Inhalten, dem so genannten ‚user generated content‘, werden behandelt. Der Vortrag richtet sich vor allem an Spieleentwickler und Publisher und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Fallen des geltenden Rechts.
Dr. Andreas Lober (Schulte Riesenkampff) promovierte über Jugendschutz bei
Computerspielen und berät führende Unternehmen der Gamebranche unter anderem bei
der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung sowie in Gerichtsverfahren. Über die genannten Themenbereiche berichtet er auch in seinem Blog unter www.gamelawblog.de.
Termin: Freitag, 19.11.2008
Ort: IHK Frankfurt am Main, Konferenzraum im 2. OG,
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:30 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos
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