Die erste Stufe des dreistufigen Auswahlverfahrens ist erstmalig nach den Regeln der neuen Richtlinien durchgeführt worden. Drei größere Kommissionen haben alle angemeldeten Filme, die auch die Voraussetzungen zur Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen, gemeinsam im Kino gesichtet und sich ausführlich mit den Werken beschäftigt.
Statt der vielen sektionsbezogenen kleinen Einzelkommissionen gibt es jetzt eine größere, alle Sektionen repräsentierende Vorauswahl Kommission Spielfilm, die aus 16 Mitgliedern der Deutschen Filmakademie und zwei Mitgliedern des Bundestages besteht. Diese Gruppe hat aus diesem sehr guten deutschen Kinojahrgang 27 Spielfilme ausgewählt.
Für den Dokumentarfilm hat eine siebenköpfige Kommission mit drei Vertretern aus der Sektion, zwei Vertretern aus anderen Sektionen, einem Mitglied des Bundestages und – auf ausdrücklichen Wunsch der Sektion selbst – einem branchenerfahrenen Kommissionsmitglied, das nicht aus der Filmakademie kommt, gesichtet, diskutiert, beraten und sich am Ende für neun Dokumentarfilme entschieden.
Für die Kategorie Kinderfilm waren acht Vertreter aus allen Sektionen und ein MdB zuständig: Sie haben vier Kinderfilme vorausgewählt.
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