„Rights Clearance“: Verträge mit Kreativen

Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 10. Februar vermittelt Guido Hettinger (Brehm & v. Moers) die Grundzüge des Urhebervertragsrechts.

„Unbekannte Nutzungsart“, „angemessene Vergütung“, „Nennungsansprüche“ und „Zweckübertragungstheorie“: Unbestimmte Rechtsbegriffe wie diese bilden nur einige der möglichen Ursachen für urhebervertragsrechtliche Fallstricke im Rahmen der Game-Entwicklung. Um Lücken in der Lizenzkette und daraus resultierende Haftungspflichten zu vermeiden, müssen Game-Entwickler beim Rechteerwerb größte Sorgfalt walten lassen. In seinem Vortrag ‚Rights Clearance‘, der sich an Publisher, Studios und Kreative richtet, vermittelt Rechtsanwalt Guido Hettinger, Partner der Sozietät Brehm & v. Moers, deshalb die Grundzüge des Urhebervertragsrechts.

„Fakt ist, dass ein Spiel, das unlizenzierte Werke enthält, nicht verwertet werden darf“, bringt es Hettinger auf den Punkt. Um Lizenzverstöße zu vermeiden, muss in einem solchen Fall nachlizenziert werden. „Die Kosten für eine Nachlizenzierung, überstiegen die ordentlichen Lizenzgebühren allerdings oftmals deutlich“, so Hettinger. Noch schlimmer sähe es aus, wenn eine Nachlizenzierung nicht möglich sei; das betreffende Spiel müsse verändert und dürfe zwischenzeitlich nicht vertrieben werden, so Hettinger: „Die hierdurch bedingten Kosten und Erlösausfälle übersteigen

selbst die Kosten der Nachlizenzierung noch einmal erheblich.“

Da viele Projekte mit einem großen Stab an freien Mitarbeitern bewältigt werden, behandelt Hettinger in seinem Vortrag auch Besonderheiten beim Erwerb von Nutzungsrechten in Arbeitsverhältnissen sowie arbeitsrechtliche Probleme bei der Beschäftigung von Freelancern. Der Spezialist für Medienrecht weiß aus Erfahrung, dass Fragen der Scheinselbständigkeit beziehungsweise der Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern gerne ausgeblendet werden – mit zum Teil existenzbedrohenden

Folgen.

Dass zumindest rudimentäre Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage elementar sein können, hat Hettinger bereits in seinem Initialvortrag ‚Die IP‘ zum Auftakt der ‚BUSINESS & LEGAL‘-Reihe dargelegt: Nicht selten sei die ‚Intellectual Property‘ (kurz: ‚IP‘), also das geistige Eigentum an einem Spiel, Gegenstand hitziger Verhandlungsführung oder sogar gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Entwicklern und Publishern, so Hettinger im vergangenen Jahr.

Guido Hettinger ist Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers. Er ist spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht sowie das Recht der Informationstechnologie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem in der Vertragsgestaltung für Film- und Gameproduktionen sowie für Multimedia- und IT-Projekte, der digitalen Distribution von Content und Softwareanwendungen sowie im Electronic- beziehungsweise Mobile-Commerce.

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