GAMEplaces BUSINESS & LEGAL ‚…und nun zur Werbung‘

Ob Werbung für Spiele oder Werbung in Spielen: Die Möglichkeiten, Computerspiele oder – anders herum betrachtet – Produkte im Kontext von Spielen zu bewerben sind vielfältig. Allerdings unterliegen alle werblichen Maßnahmen, seien es nun in ein Game implementierte oder solche, die der Bewerbung des eigentlichen Produktes Computerspiel dienen, strengen gesetzlichen Vorschriften. Wer Computerspiele bewerben, teilweise durch Werbung finanzieren oder sein Produkt im Rahmen eines Games präsentieren möchte sollte also zumindest über elementare Kenntnisse der aktuellen Rechtslage verfügen. In seinem Vortrag '...und nun zur Werbung' vermittelt Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober von der Sozietät Schulte Riesenkampff deshalb die Grundzüge des Werberechts. Ort: IHK Frankfurt am Main Konferenzraum im 2. OG Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr Teilnahme: nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos

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