Auch wenn es verwirrend klingt: Die so gekaufte Software auf Ihrem Rechner gehört Ihnen rechtlich nicht. Zumindest laut gültiger Rechtsprechung in den USA, wo ja die meisten Softwarehersteller sitzen. Dieses Urteil hat Autodesk jetzt in der zweiten Instanz bestätigt bekommen.
Das Gericht hat entscheiden, dass Autodesk Leute verklagen kann, die ihre Lizenzen der Software weiterverkaufen. Denn die Software wurde nur zum Gebrauch lizenziert, und die üblichen Bestimmungen zum Weiterverkauf von Waren wären bei Software nicht zutreffend.
Dieses Urteil bezieht sich, laut der Einschätzung verschiedener Branchenkenner, nicht auf Endnutzer, sondern auf Käufer und Verkäufer von Lizenzen, die beispielsweise per Ebay Lizenzen von vorherigen Versionen verbilligt abgeben.
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