Eine wichtige Frage …

... wurde endich geklärt: Das Einbetten von fremden Online-Quellen wie beispielsweise von Youtube ist kein Urheberrechtsverstoß – so entschied der Europäische Gerichtshof.

Entscheidend für die Erlaubnis des Einbettens von anderen Quellen ist, dass sie auch auf der Urspungswebseite frei zugänglich sind und dadurch kein neues Publikum erschlossen wird. Dies betrifft nicht nur Videos, sondern auch Sounds, Fotos oder Texte. 

Für Medienrechtler ist dieses Urteil ein revolutionäres, denn so sind der Einbettung keinerlei Grenzen mehr gesetzt, auch ohne explizit auf den Urheber aufmerksam machen zu müssen. Für Webnutzer bedeutet der Beschluss eine enorme Freiheit, denn sie müssen sich keine Sorgen mehr machen, verklagt zu werden, wenn sie fremde Inhalte einbetten. Für die Rechteinhaber der Inhalte dagegen wird es schwieriger eine Kontrolle über die Verbreitung zu haben. Sie benötigen dafür eine technische Zugangsbeschränkung oder müssen den Online-Content löschen.

Falls Sie die Details des Beschlusses lesen möchten, finden Sie das Dokument des Gerichtshofs hier.

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