Regelungen für Drohnenflüge

Was darf ich wie, wo und womit? Die neue Drohnen Verordnung des BMVI im Überblick: Wir geben eine Übersicht zu den wichtigsten Regeln.
Drohnen

Vor kurzem haben wir Ihnen eine interaktive Karte für Drohnenpiloten vorgestellt, um die rechtliche Organisation rund um den Betrieb von Drohnen zu erleichtern. Welche wichtigen neuen Regelungen seit April hinter der Verordnung des BMVI stecken, fassen wir hier zusammen.

Kennzeichnungspflicht

Alle Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme über 0,25 kg müssen ab dem 1. Oktober 2017 mittels Plakette gekennzeichnet sein. Auf der Plakette müssen Namen und Adresse des Eigentümers stehen.

Kenntnisnachweis

Für den Betrieb ab 2 kg ist zudem ein Nachweis erforderlich. Wer nicht gerade eine Pilotenlizenz besitzt, benötigt eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine anerkannte Stelle. Das Mindestalter dafür ist 16 Jahre. Für Flugmodelle ist eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein bei einem Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre.

Aufstiegserlaubnis

Mit der neuen Verordnung ist beim Betrieb von Drohnen unterhalb von 5 kg keine Erlaubnis mehr erforderlich. Für Drohnen mit einem Gewicht von über 5 kg, sowie allen Drohnen bei Nachtbetrieb, wird eine Erlaubnis einer zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes benötigt.

Allgemeine Flugverbote

Der Betrieb von Drohnen ist, mit einigen Ausnahmen, generell in folgenden Situationen verboten:

  • Außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg
  • In oder über Einsatzgebieten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden. Daneben auch über Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flugplätzen, sowie bei An- und Abflugbereichen von Flughäfen
  • In Flughöhen über 100 Metern über dem Grund
  • Über Wohngrundstücken bei einem Gewicht von mehr als 0,25 kg oder, wenn die Drohne optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann.
  • Drohnen über 25 kg

Für mehr Details: Hier geht es zu der offiziellen Verordnung des BMVI, weitere Informationen gibt es dazu hier, sowie ein FAQ vom BMVI.

Interaktive Karte für Drohnenpiloten

Wer sich bei den ganzen Auflagen für seine Projekten organisatorische Abhilfe verschaffen möchte, kann sich die interaktive Karte von Flynex anschauen. Damit können Sie kostenlos alle wichtigen rechtlichen Informationen für Ihren gewünschten Ort abrufen. Weitere Details zur Funktion dieser Karte haben wir Ihnen bereits hier zusammengefasst.

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