Die MFG Baden-Württemberg – das Kürzel steht übrigens für Medien- und Filmgesellschaft – zählt zu den Förderinstitutionen, die sich auch digitale Inhalte, Animation und VFX auf ihre Fahnen geschrieben haben. Gesellschafter der MFG sind das Land Baden-Württemberg und der Südwestrundfunk SWR. 1999 wurde eine zusätzliche Kooperation mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen ZDF/arte vereinbart. Die MFG Filmförderung verfügt derzeit über ein jährliches Gesamtbudget von rund 15 Millionen Euro.
DP: Baden Württemberg hat als erstes Bundesland in Deutschland eine VFX- und Animationsförderung eingeführt. Was ist der Unterschied zur Realfilmförderung?
Prof. Carl Bergengruen: Als wir mit der VFX-Förderung, die bei uns Line-Producer-Förderung genannt wird, gestartet sind, war das in der Tat ein Novum in der deutschen Förderlandschaft. Zum ersten Mal konnte statt des für den ganzen Film verantwortlichen Produzenten, der ja oft nicht in Baden-Württemberg sitzt, direkt der Dienstleister gefördert werden, der einen bestimmten Teil des Films, die visuellen Effekte, herstellt.
DP: Warum ist das für Sie so wichtig?
Prof. Carl Bergengruen: Baden-Württemberg hat sehr viele und sehr gute Firmen im Bereich Animation und VFX, da sind wir deutschlandweit ganz weit vorne. Mit diesen Firmen haben wir ein Cluster gebildet, das Animation Media Cluster Region Stuttgart. Und für diese Firmen brauchen wir ein gezieltes Förderinstrument, zusätzlich zu unserer regulären Produktionsförderung. Diese Firmen werden nämlich weltweit von Förderern umworben, weil es sich um einen absoluten Wachstumsmarkt handelt. Immer mehr Spielfilme und Serien auf der ganzen Welt setzen immer mehr VFX ein. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Line-Producer-Förderung übrigens eine hochinteressante Förderung, denn wir erzielen Ländereffekte von über 500 Prozent. D.h. das mehr als Fünffache der Fördersumme fließt für Ausgaben im Zusammenhang mit der Produktion wieder nach Baden-Württemberg zurück.
DP: Was ist denn der Unterschied zwischen der Line-Producer-Förderung und dem MFG-Förderprogramm Digital Content Funding?
Prof. Carl Bergengruen: Mit dem Förderprogramm DCF, wie wir das Digital Content Funding abkürzen, unterstützen wir, anders als bei der Line-Producer-Förderung, keine Dienstleister, sondern Produzenten. In dieser Hinsicht ähnelt der DCF unserer klassischen Produktionsförderung. Aber die geförderten Inhalte beim DCF sind andere. Wir fördern hier keine Filmprojekte, sondern innovative audiovisuelle Inhalte, z.B. im Games- oder im Virtual-Reality-Bereich.
DP: Deutsche Länderförderungen zielen auf einen Regionaleffekt der Filmwirtschaft. Wie weit definieren Sie diese Region, wo Ihre Fördermittel ausgegeben werden müssen? Und was muss man bei deutschlandweiten Koproduktionen beachten?
Prof. Carl Bergengruen: Die Region, in der unsere Fördermittel ausgegeben werden müssen, ist ganz Baden-Württemberg. Außerdem haben wir ein Kooperationsabkommen mit Hessen, sodass auf Antrag auch 25 Prozent unserer Fördermittel in Hessen ausgegeben werden können, vereinfacht gesagt. Übrigens schreibt unsere Vergabeordnung einen Regionaleffekt von mindestens 120 Prozent vor. D.h. der Produzent muss für 100.000 Euro Fördermittel von der MFG mindestens Ausgaben in Höhe von 120.000 Euro in Baden-Württemberg nachweisen. Das gilt natürlich auch bei deutschlandweiten und auch bei internationalen Koproduktionen.
DP: Führen Fördermittel aus anderen Ländern zu Abzügen bei Ihnen?
Prof. Carl Bergengruen: Nein, unsere Förderung ist – beispielsweise bei internationalen Koproduktionen – mit anderen europäischen oder auch außereuropäischen Fördermitteln kumulierbar. Allerdings grundsätzlich nur bis zu einer Förderhöhe von 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten.
DP: Sie hatten gerade die Kinofilme „Atomic Blonde“ der Universal Pictures International Germany GmbH sowie die deutsche Produktion „Bullyparade – Der Film“ gefördert: Wie entwickelt sich die Filmlandschaft in Baden-Württemberg?
Prof. Carl Bergengruen: In den letzten Jahren sehr gut, der Standort wächst. Aber Sie haben jetzt zwei Beispiele gewählt, wo wir insbesondere die visuellen Effekte von Filmen gefördert haben. Dadurch bauen wir den Vorsprung Baden-Württembergs auf diesem Gebiet gezielt aus. Genauso fördern wir aber auch, das ist mir wichtig, viele Dokumentar-, Spiel- und Kurzfilme ohne VFX- oder Animationsbezug. Wir sind keine Monokulturförderung.
DP: Wenn man nach dem Gespräch mit dem Berater seinen Antrag gestellt hat und auf die Entscheidungsverkündung wartet: Was passiert in dieser Zeit?
Prof. Carl Bergengruen: Jetzt arbeiten die Mitglieder der Fördergremien, lesen die Drehbücher, bewerten die Projekte, um dann in der jeweiligen Sitzung gemeinsam ihre Entscheidungen zu fällen. Bei diesen Entscheidungen zählt dann gleichermaßen die Qualität des Projekts und der wirtschaftliche Nutzen für Baden-Württemberg.
DP: Was lässt sich fördern und für wen ist ein Antrag überhaupt sinnvoll?
Prof. Carl Bergengruen: Generell fördern wir keine Amateur-, sondern nur professionelle Projekte. Das Förderspektrum in der Filmförderung beginnt mit der Drehbuchförderung und der Förderung von produktionsvorbereitenden Maßnahmen, geht über den großen Block der Förderung von Film- und TV-Produktionen bis hin zur Postproduktionsförderung. Hinzu kommen Sonderprogramme wie der DCF und die Line-Producer-Förderung, über die wir gesprochen haben, sowie unsere Verleih- und Vertriebsförderung oder die Förderung von ausgewählten Kinos im Land, etwa in ländlichen Gebieten. Dadurch haben wir in Baden-Württemberg eine Kinodichte, von der andere Bundesländer nur träumen können.
DP: Und was sind die Kriterien, die für einen Antrag erfüllt sein müssen?
Prof. Carl Bergengruen: Nun, der Antrag muss vollständig sein. Aber alle Bestandteile hier aufzuzählen, würde Ihre Leser langweilen. Neben einer Projektbeschreibung und Vermarktungsplänen müssen z.B. ein konkreter Kosten- und ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Näheres finden Interessierte ausführlich auf unserer Webseite www.film.mfg.de zum Download.
DP: Das klingt jetzt einfacher, als es vermutlich im Einzelfall ist – haben Sie im Team Spezialisten zur Beratung?
Prof. Carl Bergengruen: Das Team Produktionsförderung unter Leitung von Robert Gehring steht nicht nur sehr gerne für Beratung von Anträgen auf Produktionsförderung zur Verfügung, sondern empfiehlt sogar generell vor Antragseinreichung ein projektbezogenes Beratungsgespräch. Dies alles gilt natürlich grundsätzlich so auch für unsere anderen Förderbereiche Drehbuch, Verleih/Vertrieb, Kino, DCF etc.