Drohnenführerschein ab 1. Oktober!

Die wilden Jahre der Kopterfliegerei sind ab dem 1. Oktober endgültig vorbei. Dann müssen Drohnen-Piloten einen Kenntnisnachweis, auch Drohnenführerschein genannt, mit sich führen und ihr Unmanned Air Vehicle (UAV) sollte ein Kennzeichen aufweisen. Höchste Zeit, sich über die neuen Regelungen zu informieren.

Alle Flugmodelle und UAVs ab 0,25 kg benötigen eine feuerfeste Plakette, damit im Schadensfall der Halter ermittelt werden kann. Einen Kenntnisnachweis muss haben, wer ein UAV ab 2 kg fliegt oder als gewerblicher als Multikopter-Pilot unterwegs ist – auch wenn das Fluggerät leichter als 2 kg ist! Bei gewerblichen Flugeinsätzen soll der Kenntnisnachweis sicherstellen, dass die Einhaltung der Schutzrechte der Mitbürger gewährleistet wird.

Doch wo kann man den Drohnenführerschein erwerben? Bundesweit haben sich derzeit circa 30 Betriebe beim Luftfahrtbundesamt darum beworben, die Prüfung für den Kenntnisnachweis abnehmen zu dürfen. Für reine Freizeitflieger mit Flugmodellen ab 2 kg ist ein Kenntnisnachweis von ihrem Modellsportverband ausreichend, der auch online von zu Hause aus erworben werden kann. Da die meisten verkauften Drohnen im Hobbybereich unter 2 kg wiegen, steht jedoch jetzt schon zur Diskussion, den Drohnenführerschein generell für Fluggeräte ab 0,25 kg verpflichtend einzuführen.

Hier eine Liste aller anerkannten Prüfungsstellen/Schulen – DP-Autor Michael Radeck ist bereits zertifiert und anerkannt zum Kenntnisnachweis – wer also in/um München den Drohnenführerschein braucht: Vorbeischauen. Und in einer der nächsten DP-Ausgaben gehen wir in einem ausführlichen Artikel auf die neuen Regelungen und Grenzwerte ein, und betreiben solide Prüfungsvorbereitung.

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