SCHLAGWORTE: Kenntnisnachweis

Drohnenführerschein ab 1. Oktober!

| Die wilden Jahre der Kopterfliegerei sind ab dem 1. Oktober endgültig vorbei. Dann müssen Drohnen-Piloten einen Kenntnisnachweis, auch Drohnenführerschein genannt, mit sich führen und ihr Unmanned Air Vehicle (UAV) sollte ein Kennzeichen aufweisen. Höchste Zeit, sich über die neuen Regelungen zu informieren.