Das verfügte die Staatliche Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen (SARFT) nach Angaben der amtlichen Medien vom Freitag. Die Betreiber dürften kein Material anbieten, dass Sex, Gewalt und Spielsucht fördert, gegen staatliche Interessen und die soziale Moral verstößt oder Staatsgeheimnisse verrät.
Alle verbreiteten Programme und Filme, einschließlich Cartoons, müssten vorher von zuständigen Behörden genehmigt werden.