Dazu erklärt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: „Europarechtsexperten haben von Anfang an davor gewarnt, dass der Richtlinie die vertragsrechtliche Grundlage fehlt. Rat und Europaparlament haben aber auch dramatisch unterschätzt, wie weitgehend eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Speicherung aller Kommunikationsverbindungen in die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Grundrechte eingreift.
Erst am 14. Oktober wird der Generalanwalt seine Schlussanträge stellen. Das kommt für die deutsche Internetwirtschaft viel zu spät, die ja schon ab Januar 2009 zur Speicherung verpflichtet ist. Unsere Mitgliedsunternehmen müssen bis dahin längst anfangen, die Speichertechnik zu beschaffen. Und sie werden möglicherweise 322 Millionen Euro für eine Vorratsdatenspeicherung aus dem Fenster werfen müssen, die sich im Nachhinein als europarechtswidrig und verfassungswidrig erweist.
Der Europäische Gerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung kritische Fragen zu den Kosten der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestellt. Ein enorm wichtiges Signal, aber dennoch nicht ausreichend. Das einzige, was uns wirklich helfen kann, ist die Verpflichtung zur Umsetzung der Speicherung im Internetbereich zeitlich hinauszuschieben, bis rechtliche Klarheit besteht. Zumindest die Bundesregierung sollte jetzt sofort handeln und die Pflicht zur Speicherung im Internetbereich zeitlich weiter hinausschieben, damit wenigstens das Urteil des EuGH und die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden können.“
Die Internetwirtschaft ist ab Januar 2009 verpflichtet, Kommunikationsverbindungen im Internetbereich, also wer wem wann eine E-Mail geschickt hat und wer wann Zugang zum Internet hatte, für sechs Monate zu speichern. Die technischen Geräte und die Software zur Erfüllung dieser Verpflichtungen kosten die Branche über 322 Millionen Euro. Das deutsche Gesetz basiert auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG, gegen die Irland vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hat.
Oliver Süme: „Unser Nachbarland Österreich war klug genug, die Entscheidung des EuGH abzuwarten, bevor die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt wird. Deutschland dagegen könnte – das zeigt die mündliche Verhandlung heute – mit seiner Politik der schnellen Umsetzung Schiffbruch erleiden.“