Neue Vergabeordnung der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg

Seit dem 1. Juli gilt bei der MFG eine neue Vergabeordnung. Änderungen gelten vor allem der Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung für Fiction und Non-Fiction.

MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen spricht von besserer Förderung der Stoffentwicklung und einer Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Dokumentarfilme. Dieselbe Förderung war bisher auf fiktionale Stoffe begrenzt, umfasst in Zukunft auch Drehvorlagen für Dokumentarfilme. Für Dokus können zukünftig bis zu 15.000 Euro bewilligt werden, in Fällen mit besonders hohem Aufwand bis zu 25.000 Euro. Die Förderbedingungen für Fiction-Drehbücher würden bedeutend vereinfacht, der Förderhöchstbetrag auf 50.000 Euro angehoben.

Die Beteiligungsquote der MFG erhöht sich außerdem. 75 Prozent anstelle von 50 Prozent finanziert die MFG zukünftig für fiktionale oder dokumentarische Stoffentwicklungen. Die Förderungsart Produktionsvorbereitung, die vormals fiktionalen Stoffen vorbehalten war, soll jetzt auch Doku-Projekten zustehen. Bis 75.000 Euros können hier beantragt werden.

Mehr Infos zur MFG Baden-Württemberg, den Förderungen und dazugehörigen Vergabeordnungen können im offiziellen Statement eingesehen werden.

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